Es ist soweit! Es ist möglich, sich als Biobetrieb im deutschsprachigen Raum kontrollieren und als biozyklisch-vegan zertifizieren zu lassen. Damit können biozyklisch-vegane Produkte im Handel kenntlich gemacht werden.

Wie der Weg eines Betriebs bis zur Kennzeichnung seiner Erzeugnisse abläuft, veranschaulicht diese Graphik:

2018 – Der Weg zur biozyklisch-veganen Zertifizierung

Um als Betrieb an der biozyklisch-veganen Kontrolle teilzunehmen und die Erzeugnisse anschließend labeln zu können, ist eine Mitgliedschaft im Verein BIO.VEG.AN. erforderlich, woraufhin von uns der Biozyklische Betriebsindex (kurz: BBI) auf Ihrem Betrieb ermittelt wird.

Ermittlung des BBI auf dem Biohof Hausmann

Außerdem muss die Zeichennutzungsvereinbarung mit der Zeicheninhaberin Biocyclic Network Services unterzeichnet werden. Wir als Verein unterstützen dann die produzierenden Mitgliedsbetriebe bei der Umstellung und der Vorbereitung auf die durch den Verein beauftragte Kontrolle durch die Zertifizierungsstelle.

Die Durchführung der Kontrolle der Einhaltung der Biozyklisch-Veganen Richtlinien wird ab 2018 flächendeckend im deutschsprachigen Raum (Deutschland, Österreich, deutschsprachige Schweiz, Luxemburg) durch die Kontroll- und Zertifizierungsstelle Ceres GmbH erfolgen.

Es ist möglich, dass die Kontrolle der biozyklisch-veganen Erzeugung mit einer EU-Biokontrolle und einer anderen Verbandskontrolle einhergeht.

Sollten Sie an einer Zertifizierung interessiert sein, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.